Als Partner der EAM (Energie Netz Mitte) bin ich berechtigt direktmessende Stromzähler in Kundenanlage zu montieren, zu demontieren oder auszuwechseln.
Der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig. Die Inbetriebnahme der E-Ladestation ist durch den ausführenden Elektrofachbetrieb anzuzeigen.
Für diese Arbeiten mache ich ihnen ein unverbindliches Angebot mit Anmeldung, Eintragung und ggf. Leistungserhöhung beim Netzbetreiber z.B. EAM.